Salomon Witwer Versicherungsmakler Risiko

Was tun, wenn sich nach Vertragsabschluss das Risiko erhöht?

Höheres Risiko, höhere Prämie! Dieser Grundsatz ist einleuchtend. Was aber, wenn sich das Risiko nach Vertragsabschluss erhöht? Das Versicherungsvertragsgesetz spricht eine klare Sprache: „Nach Abschluss des Vertrages darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers weder eine Erhöhung der Gefahr vornehmen noch ihre Vornahme durch einen Dritten gestatten“, heißt es in §23.

Versicherungsnehmer A hat gegenüber seinem Lebensversicherer erklärt, auf das Rauchen zu verzichten. Versicherungsnehmer B hat im Antrag zu seiner Unfallversicherung angegeben, keine Risikosportarten zu betreiben. Versicherungsnehmer C hat als Metallfacharbeiter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Angenommen, A beginnt wieder zu rauchen, B startet eine Ausbildung zum Paragleiter und C wechselt in den angestammten Beruf als Dachdecker – dann hat sich das Risiko aller drei Versicherten ohne Frage erhöht. Was ist in diesem Fall zu tun? „Erlangt der Versicherungsnehmer davon Kenntnis, dass durch eine von ihm ohne Einwilligung des Versicherers vorgenommene oder gestattete Änderung die Gefahr erhöht ist, so hat er dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen“, sagt der Gesetzgeber. Wie der Versicherer mit dieser Information umgeht, ist ihm überlassen. In der Regel wird er eine Versicherungslösung mit erhöhter Prämie anbieten oder den Versicherungsschutz ablehnen.

Schummeln ist weder beim Ausfüllen des Antrags vor Versicherungsbeginn noch bei nachträglicher Erhöhung der Gefahr ratsam. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zeigt, wie genau es die Justiz mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherten nimmt. Ein Sportler hatte beim Abschluss einer Unfallversicherung eine Schulterverletzung verschwiegen, was schließlich dazu führte, dass der Versicherer eine Schadenszahlung verweigerte. Laut OGH genügt beim Ausfüllen der Antragsfragen bereits leichte Fahrlässigkeit, dass der Versicherer leistungsfrei bleiben kann.

Einzelne Versicherer schließen allerdings eine nachträgliche Gefahrenerhöhung ohne Mehrprämie im Vertrag mit ein. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie den Beruf wechseln, eine Risikosportart beginnen oder sich das Risiko anderweitig erhöht. Wir sorgen dafür, dass Ihr Versicherungsschutz keine Lücken bekommt.