Restaurant Suppe Versicherung Salomon Witwer

Herr Ober, die Suppe ist kalt! Ihr gutes Recht im Restaurant

Eine bestenfalls lauwarme Suppe, ein versalzenes Gulasch, ewiges Warten auf die Rechnung – Sie müssen nicht alles schlucken, wenn ein Aufenthalt in einem Restaurant oder einem Gasthaus zur Enttäuschung wird. Aber auch richtiges Reklamieren will gelernt sein.

Eines gleich vorweg: Die weit verbreitete Mär, der Gast könne ein Lokal ohne zu zahlen verlassen, wenn er zuvor innerhalb einer halben Stunde dreimal laut und vernehmlich „Zahlen“ gerufen habe, stimmt nur bedingt! Wer den Wirt oder Ober binnen 30 Minuten dreimal vergeblich um die Rechnung gebeten hat, darf zwar das Lokal verlassen, muss aber Name und Anschrift hinterlassen, damit die Rechnung zugestellt werden kann – sonst droht eine Anzeige wegen Zechprellerei!

Und die kalte Suppe, das versalzene Gulasch oder das durchgebratene Medium-Steak? Möglichst schon nach dem ersten Bissen reklamieren! Dann hat der Wirt die Möglichkeit, auf den Mangel zu reagieren oder Ihnen Alternativen anzubieten. Wer zuerst isst und erst dann reklamiert, verwirkt in der Regel das Recht auf Ersatz bzw. Preisminderung.

Rechtlichen Beistand werden Sie in Fällen wie diesen kaum brauchen. Das könnte sich aber schnell ändern, wenn ein Gasthausbesuch mit einer Lebensmittelvergiftung endet. Denn in diesem Fall reicht es nicht, dass Sie das nicht mehr frische Tartar oder das Salatdressing als Auslöser verdächtigen. Da braucht es Beweise und ärztliche Atteste.
Viele Rechtsschutzversicherer bieten heute telefonische Rechtsberatung an, durch die Sie kompetente Unterstützung in juristischen Fragen erhalten. Ein großer österreichischer Rechtsschutzversicherer hat dabei 8.500 Anrufe ausgewertet. Die häufigsten rechtlichen Fragen betrafen Gewährleistung und Garantie, die Höhe des Unterhalts für Kinder, die Kündigung durch den Arbeitgeber, Nachbarstreitigkeiten, Verkehrsunfälle, Streitigkeiten mit dem Vermieter und Verkehrsstrafen.

Eines ist sicher: In gerichtliche Auseinandersetzungen können Sie schneller schlittern, als Ihnen lieb ist. Das finanzielle Risiko ist hoch. Die Kosten des eigenen und gegnerischen Rechtsanwalts, Gerichts- und Zeugengebühren sowie Sachverständigenkosten können je nach Prozess- bzw. Verfahrensausgang enorm sein. Auch wenn Sie Ihren Prozess gewinnen, können Sie kräftig zur Kasse gebeten werden. Zum Beispiel dann, wenn Ihr Prozessgegner nicht zahlungsfähig ist.

Ob die Verschuldensfrage nach einem Verkehrsunfall, ein Streit um Nachbars Garten oder die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Ihren Arbeitgeber – eine Rechtsschutzversicherung sollte in keinem Polizzenordner fehlen. Sie deckt in der Regel die Kosten der eigenen rechtsfreundlichen Vertretung, bei Prozessverlust auch die Kosten für die anwaltliche Vertretung der Gegenseite. Inkludiert sind ferner die im Verfahren angefallenen Auslagen wie Gerichtsgebühren, Sachverständigengutachten, Dolmetschergebühren, etc.

Eine Rechtsschutzversicherung funktioniert nach dem Bausteinprinzip und sollte genau Ihrem persönlichen Bedarf entsprechen. Wir beraten Sie gerne und sagen Ihnen, worauf Sie beim Abschluss achten sollten.