Schadenersatz in Höhe von 7.000 Euro forderte ein Hotelier in einer Vorarlberger Gemeinde im Bezirk Feldkirch von benachbarten Bauern. Der Grund der Klage: Seine Gäste fühlten sich vom nächtlichen Gebimmel von Kuhglocken gestört und seien vorzeitig abgereist. Ein Vergleich scheitert an den Prozesskosten.
Der Hotelbesitzer hatte seine Nachbarn geklagt, weil deren Kühe mit ihrem Glockengeläute seine Gäste um den Schlaf gebracht hätten. Das habe wiederholt zu verfrühten Abreisen geführt, wobei ihm ein Schaden von 7.000 Euro entstanden sei. Die Bauern hingegen argumentierten, dass es sich bei der Klage um einen Racheakt handle. Die Standpunkte waren rasch verhärtet. So sah man einander vor Gericht wieder.
Gleich zu Beginn des zweiten Verhandlungstages schlug der Anwalt des Hoteliers den Bauern vor, die Kühe anstelle der Glocken mit einem GPS-System auszustatten. Damit könnten verloren gegangene Tiere leicht gefunden werden. Die Bauern präsentierten dagegen den Kompromissvorschlag, die Kühe auf einer Weide mit 90 Metern Mindestabstand zum Hotel weiden zu lassen – allerdings mit ihren Glocken. Als dieses Angebot aber vom Kläger abgewiesen wurde, einigten sich die Bauern schließlich doch darauf, ihre Rinder mit GPS auszustatten, unter der Voraussetzung, dass sich beide Streitparteien die Prozess- und Sachverständigenkosten von mittlerweile 4.000 Euro teilen.
Dies wollte jedoch der Kläger nicht akzeptieren. Der Kuhglockenstreit wird also weiter die Gerichte beschäftigen.